Rechtsprechung
BFH, 31.07.1987 - VI R 125/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision bei Vorliegen einer Streitwerts von unter 10.000,00 DM
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1988, 109
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.08.1978 - IV R 12/78
Zulässigkeit der Revision - Streitwert - Klageerweiterung - Gebührenberechnung
Auszug aus BFH, 31.07.1987 - VI R 125/84
Durch eine unzulässige Klageerweiterung kann eine Revision aber nicht zulässig werden, weil der für die Zulässigkeit der Revision maßgebende Betrag nicht höher sein kann als der Wert der Beschwer des Revisionsklägers durch das Urteil des FG (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 10. August 1978 IV R 12/78, BFHE 126, 3, BStBl II 1979, 27).
Rechtsprechung
BFH, 06.02.1986 - IV E 4/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1988, 109
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.02.1978 - IV E 1/78
Gewinnfeststellungsverfahren - Streitwert - Gewinnanteil - Einkommensteuerschuld
Auszug aus BFH, 06.02.1986 - IV E 4/85
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein höherer Prozentsatz als der Mindestsatz von 25 v. H. anzuwenden, sofern die Höhe der festgestellten Gewinne und Gewinnanteile der Mitunternehmer im Hinblick auf die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs die Vermutung begründet, daß ein Streitwert in Höhe von nur 25 v. H. den tatsächlichen Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung der beteiligten Mitunternehmer nicht gerecht wird (z. B. Beschluß vom 23. Februar 1978 IV E 1/78, BFHE 125, 7, BStBl II 1978, 409 [BFH 23.02.1978 - IV E 1/78]).
- FG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 9 K 344/91
Klagebefugnis einer voll beendeten Personengesellschaft; Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.07.1988 - IV E 1/88
Anforderungen an die Berechnung der Gerichtskosten
Damit soll den mutmaßlichen Auswirkungen der streitigen Anteile bei der Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter Rechnung getragen werden; genaue Berechnungen sind insoweit jedoch nicht vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 13. März 1980 IV E 2/80, BFHE 130, 363, BStBl II 1980, 520; vom 2. Oktober 1980 IV R 235/75, BFHE 131, 288, BStBl II 1981, 38;… vom 18. März 1986 VIII R 113/84, BFH/NV 1986, 554;… vom 25. Juni 1985 VIII R 398/83, BFH/NV 1987, 525, und vom 6. Februar 1986 IV E 4/85, BFH/NV 1988, 109).